Die Europäische Kommission erkennt die Bedeutung von Rechtssicherheit und einer klaren Regulierungsregelung in Bereichen an, die Blockchain-basierte Anwendungen betreffen.
Die EU unterstützt nachdrücklich EU-weite Vorschriften für Blockchain, um eine rechtliche und regulatorische Fragmentierung zu vermeiden. Die Kommission hat ein umfassendes Paket von Legislativvorschlägen zur Regulierung von Kryptowerten angenommen, um Investitionen zu erhöhen und den Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten.
Mit diesem Paket werden bestimmte Finanzmarktregeln für Kryptowerte aktualisiert und ein Rechtsrahmen für regulatorische Reallabore der Finanzaufsichtsbehörden in der EU für die Verwendung von Blockchains beim Handel und Nachhandel von Wertpapieren geschaffen.
Ein digitaler Euro
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Dienststellen der Europäischen Kommission prüfen gemeinsam ein breites Spektrum politischer, rechtlicher und technischer Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Einführung eines digitalen Euro. Sie prüfen dies im Rahmen ihrer jeweiligen in den Verträgen vorgesehenen Mandate und Unabhängigkeit.
In einer gemeinsamen Erklärung der Europäischen Kommission und der EZB wurde ihre Zusammenarbeit bei einem digitalen Euro dargelegt.
Vorschlag für ein neues EU-Recht über Kryptowerte
Kryptowerte, die gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente als „Finanzinstrumente“ eingestuft werden, waren zuvor Gegenstand der EU-Rechtsvorschriften über die Wertpapiermärkte.
Diese Regeln gingen jedoch dem Aufkommen von Kryptowerten und DLT voraus. Das könnte die Innovation behindern. Daher schlug die Kommission eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen vor, die versuchen wollen, Transaktionen mit Finanzinstrumenten in Form von Kryptowerten zu handeln und abzuwickeln. Das Pilotregime ermöglicht Ausnahmen von bestehenden Vorschriften und ermöglicht es Regulierungsbehörden und Unternehmen, innovative Lösungen unter Verwendung von Blockchain zu testen.
Für Kryptowerte, die nicht als „Finanzinstrumente“ wie Utility-Token oder Zahlungstoken gelten, schlug die Kommission einen spezifischen neuen Rahmen vor. Dieser Rahmen würde alle anderen EU- und nationalen Vorschriften ersetzen, die derzeit für die Ausgabe, den Handel und die Speicherung solcher Kryptowerte gelten.
Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) wird Innovationen unterstützen und gleichzeitig die Verbraucher und die Integrität von Krypto-Währungsbörsen schützen. Dazu gehören Regeln wie kein Insiderhandel oder Frontruning. Die vorgeschlagene Verordnung gilt für Einrichtungen, die Kryptowerte emittieren, Unternehmen, die Dienstleistungen rund um diese Kryptowerte erbringen, Unternehmen, die digitale Geldbörsen betreiben, und Kryptowährungsbörsen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der Kommission und dem dazugehörigen Pressevermerk zu entnehmen.
Paneuropäische Blockchain-Regulierungs-Sandbox
Eine Sandbox ist eine Einrichtung, die Regulierungsbehörden, Unternehmen und Technologieexperten zusammenbringt, um innovative Lösungen zu testen und Hindernisse zu identifizieren, die bei ihrer Einführung auftreten.
Die Europäische Blockchain-Partnerschaft plant in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission einen europaweiten Reallabor für Anwendungsfälle im EBSI und außerhalb des EBSI, unter anderem für Datenübertragbarkeit, Business-to-Business-Datenräume, intelligente Verträge und digitale Identität. Dies wird Sektoren wie Gesundheit, Umwelt, Mobilität, Energie und mehr abdecken. Der Sandkasten soll 2021/22 in Betrieb genommen werden.
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