Roaming zu Inlandspreisen (Roam Like at Home)
Roaming bedeutet, dass Sie Ihr Mobiltelefon oder Tablet nutzen, während Sie vorübergehend außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Sie leben oder zu dem Sie eine feste Verbindung haben, etwa weil Sie dort arbeiten oder studieren. Solange Sie mehr Zeit zu Hause als im Ausland verbringen oder Ihre SIM-Karte mehr zu Hause als im Ausland nutzen, profitieren Sie von Roaming zu Inlandspreisen. Ihnen wird also in der EU nicht mehr als das berechnet, was Sie normalerweise zu Hause für Ihre Anrufe, SMS und Datennutzung bezahlen. Die derzeitige Regelung für Roaming zu Inlandspreisen wurde 2017 eingeführt und wird mit der neuen Verordnung verlängert und verbessert.
Wenn Sie bereits Roaming zu Inlandspreisen nutzen oder ein neuer Kunde sind, müssen Sie nichts einrichten. Ihr Anbieter berechnet automatisch die Inlandspreise weiter, wenn Sie Roaming im Ausland nutzen.
Ja. Wenn Sie in einem anderen EU-Land telefonieren, eine SMS versenden oder das Datenvolumen nutzen, werden diese Kosten genauso berechnet bzw. vom Datenvolumen Ihres nationalen Tarifs abgezogen, als ob Sie zu Hause wären (in dem Land, in dem Sie leben, arbeiten oder studieren). Sie müssen nichts zusätzlich bezahlen. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Handy benutzen, wenn Sie sich vorübergehend im EU-Ausland aufhalten oder in dem Land, in dem Sie leben, gilt für Sie das Roaming zu Inlandspreisen. Diese Regelungen zum Roaming zu Inlandspreisen wurden nun bis 2032 verlängert.
Roaming zu Inlandspreisen wird der standardmäßige Roamingtarif bei allen Angeboten sein, die Roaming enthalten. Wenn Sie einen neuen Tarif mit Roaming wählen möchten, wird Ihr Anbieter Ihnen standardmäßig einen Tarif mit Roaming zu Inlandspreisen vorschlagen. Wenn Roaming zu Inlandspreisen bereits Teil Ihres Tarifs ist, bleibt dieser Tarif bestehen.
Wenn Ihr Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht Ihnen dasselbe auch beim Roaming in der EU zu. Wenn Ihr Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann Ihr Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder „Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden. In solchen Fällen muss der Anbieter Sie vorab über die Anwendung der Obergrenzen unterrichten und Ihnen mitteilen, wenn Sie diese Grenzen erreicht haben. Diese Sicherheitsgrenze wird so hoch sein, dass Ihr Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Über diese Obergrenze hinaus können Sie das Datenroaming gegen eine geringe Gebühr fortsetzen, die ab dem 1. Juli 2022 auf 2,00 EUR/GB begrenzt ist und 2027 schrittweise auf 1,00 EUR sinkt.
Sie können Roaming zu Inlandspreisen nutzen, wann immer Sie in einem anderen EU-Land als dem Land unterwegs sind, in dem Sie tatsächlich leben (Ihrem eigentlichen Zuhause). Wenn Sie umziehen und sich dauerhaft in einem anderen EU-Land niederlassen, können Sie Angebote für Roaming zu Inlandspreisen von einem Anbieter Ihres ehemaligen Aufenthaltslandes möglicherweise nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie können jedoch mit einem Mobilfunkvertrag Ihres neuen Aufenthaltslandes Roaming zu Inlandspreisen erhalten, wenn Sie im EU-Ausland auf Reisen sind.
Das Roaming zu Inlandspreisen ist in ALLEN 27 EU-Ländern möglich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen ist auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verfügbar: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Länder außerhalb der EU/des EWR werden von Roaming zu Inlandspreisen nicht abgedeckt, doch viele Anbieter dehnen diese Angebote auch auf Drittländer aus.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen nicht mehr für Reisen in das Vereinigte Königreich. Einige Anbieter haben sich zwar dafür entschieden, Roaming zu Inlandspreisen auf das Vereinigte Königreich auszudehnen, sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem jeweiligen Anbieter über die entsprechenden Roaming-Gebühren zu informieren, wenn Sie in das Vereinigte Königreich reisen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach dem Roaming-Tarif, den Sie vereinbart haben, und nach den geltenden Einschränkungen. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen und die Standardoption Roaming zu Inlandspreisen gewählt haben, können Sie die zusätzlichen Gebühren bei Ihrem Anbieter zurückfordern. Dieser sollte ein Beschwerdeverfahren eingerichtet haben. Besteht der Anbieter weiter auf diesen Gebühren, sollten Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Land wenden, in der Regel an die nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Sie weitergehend beraten kann. Es kann sein, dass Ihnen für Anrufe bei speziellen Mehrwertdienstnummern zusätzliche Gebühren berechnet werden.
Neue Roamingverordnung ab 1. Juli 2022
Wie schon seit Juni 2017 stellt die neue Roamingverordnung sicher, dass wir auch weiterhin Anrufe, SMS und mobile Daten ohne zusätzliche Gebühren nutzen können, wenn wir in der EU unterwegs sind.
Neben der Festlegung neuer maximaler Vorleistungsentgelte, die sich die Anbieter gegenseitig für die Roamingdienste zahlen, gibt es auch neue Regeln, die weitere Vorteile für die Kundinnen und Kunden bringen: So können Sie die neuesten innovativen Dienste auch auf Reisen nutzen und sind besser vor versteckten Gebühren geschützt. Zu diesen neuen Vorteilen gehören die gleiche Qualität und Mobilfunkgeschwindigkeit im Ausland wie zu Hause (sofern technisch machbar), mehr Informationen, um versteckte Zusatzkosten zu vermeiden, z. B. bei Anrufen von Mehrwertdienstnummern aus dem Ausland oder wenn Ihr Telefon eine Verbindung zu einem nicht terrestrischen Netz herstellt, wenn Sie mit dem Schiff oder Flugzeug reisen oder durch Abschaltmechanismen, wenn bestimmte Grenzen erreicht werden. Die neuen Vorschriften stellen auch sicher, dass Sie die Notdienste einfach und effizient von Ihrem Smartphone aus erreichen können und dass Sie über alternative Möglichkeiten informiert werden, die 112 zu erreichen, z. B. über SMS, Apps oder Textkommunikation in Echtzeit, wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sowie gegebenenfalls über öffentliche Warn-Apps.
Dienstqualität
Roaming zu Inlandspreisen bedeutet, dass Sie den Mobilfunkdienst auf die gleiche Weise nutzen können sollten wie zu Hause. Das gilt auch für die Qualität, z. B. die Geschwindigkeit oder den Zugang zu 4G, wenn Sie normalerweise zu Hause über 4G verfügen. In manchen Fällen ist es nicht möglich, die gleiche Qualität zu bieten, weil das Netz vielleicht nicht so gut ausgebaut ist wie das Mobilfunknetz, das Sie normalerweise zu Hause nutzen, oder weil die Topografie des Landes, das Sie besuchen, anders ist, zum Beispiel mit Bergen oder vielen Inseln. Es gibt verschiedene Faktoren, die sich auf den Mobilfunkdienst auswirken können, aber Ihr Anbieter sollte sein Bestes tun, um Ihnen die gleiche Qualität wie zu Hause zu bieten, wenn dies technisch möglich ist.
Ihr Anbieter sollte Sie eindeutig über die Roaming-Dienstqualität informieren. Ihr Vertrag sollte Informationen darüber enthalten, wie sich der Roamingdienst von dem Dienst unterscheiden kann, den Sie zu Hause nutzen, und warum der Dienst manchmal nicht derselbe ist wie zu Hause. Der Vertrag sollte auch Informationen darüber enthalten, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, wenn die Dienstqualität nicht den Erwartungen entspricht.
Ihr Anbieter sollte auch Informationen über die Dienstqualität veröffentlichen, beispielsweise auf seiner Webseite. Diese Informationen sollten ausführlicher sein als der Vertrag. Sie sollten erklären, warum ein Roamingdienst anders sein könnte als zu Hause, insbesondere die Abweichungen von den beworbenen oder geschätzten maximalen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten, die im Inland angeboten werden, und wie sich diese Unterschiede auf den Roamingdienst auswirken können. Die Informationen können auch eine Erklärung darüber enthalten, wie sich etwaige Volumenbegrenzungen, Geschwindigkeiten, verfügbare Netzgenerationen und ‑technologien und andere Parameter der Dienstqualität in der Praxis auf den Datenroamingdienst und insbesondere auf die Nutzung von Inhalten, Anwendungen und Diensten beim Roaming auswirken können.
Wenn in dem Land, das Sie besuchen, dieselbe Netzgeneration, z. B. 4G, verfügbar ist, sollten Sie normalerweise auch Zugang zu diesem Netz haben. Ihr Anbieter sollte sicherstellen, dass Sie Zugang zu dem gleichen Netz und der gleichen Qualität wie zu Hause haben. In manchen Fällen ist dies nicht möglich, weil das gleiche Netz oder die gleiche Technologie in dem Land, das Sie besuchen, möglicherweise nicht verfügbar ist. Die Netzverfügbarkeit ist in der EU unterschiedlich, die neuesten Mobilfunknetze sind nicht überall gleichzeitig verfügbar und die Geschwindigkeit der Mobilfunknetze ist nicht immer gleich. Dies kann bei 5G-Netzen der Fall sein.
Zudem sollte Ihr Anbieter Sie über die Qualität des Mobilfunkdienstes informieren, den Sie beim Roaming erwarten können. Diese Informationen sollten Sie in Ihrem Vertrag und auf der Website des Anbieters einsehen können.
Hinweise für Kundinnen und Kunden
Immer wenn Sie die Grenze überqueren, sollte Ihnen Ihr Anbieter kostenlos eine automatische Nachricht mit Ihren persönlichen Basisinformationen über die Roaminggebühren (einschließlich Mehrwertsteuer) senden, die für das Tätigen und Entgegennehmen von Anrufen, das Versenden von SMS und die Nutzung regulierter Datenroamingdienste gelten. Die Informationen sollten auch Angaben zur Praxis der angemessenen Nutzung enthalten, die Ihr Anbieter anwendet, z. B. wenn er das Datenvolumen, das Sie beim Roaming verbrauchen können, begrenzt. Sie sollten auch Informationen über etwaige Zuschläge enthalten, die anfallen können, wenn Sie das Datenvolumen aufgebraucht haben. Die Nachricht sollte auch Informationen über bestimmte Dienste enthalten, die nicht kostenlos sind, z. B. Anrufe bei einer Hotline oder beim Kundendienst.
Sie können Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie diese Informationen nicht erhalten möchten.
Zusätzlich zu den Preisinformationen muss Ihr Anbieter Sie immer darüber informieren, dass Anrufe bei der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 kostenlos sind und wie Sie in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, auf andere Weise Zugang zu Notdiensten erhalten können. Die automatische Nachricht sollte einen Link zu einer Webseite enthalten, auf der Sie Informationen darüber finden, welche anderen Notrufdienste in dem Land, in dem Sie sich befinden, verfügbar sind, z. B. Notruf-SMS, Notruf-Apps und Ähnliches. Diese Informationen erhalten Sie immer, wenn Sie in ein anderes EU-Land kommen.
Die Roaminganbieter stellen sicher, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten, wenn die Datenroamingdienste 80 % des vereinbarten finanziellen oder volumenbezogenen Limits erreicht haben.
Die Roaminganbieter müssen Sie auch benachrichtigen, wenn Sie in einem monatlichen Abrechnungszeitraum mehr als 100 EUR verbrauchen. In der Benachrichtigung wird angegeben, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie die Roamingdienste weiter nutzen möchten.
Kundinnen und Kunden können sich von dieser Mitteilung und den Limits ab- und anmelden, indem sie ihren Anbieter darüber informieren.
Mehrwertdienste
Zu den Anrufen bei bestimmten Mehrwertdienstnummern können Anrufe bei Versicherungsgesellschaften, Fluggesellschaften, Auskunftsstellen des Kundendienstes usw. zählen. Dazu gehört auch das Versenden von SMS für Spiele und Unterhaltung, wie z. B. die Abgabe Ihrer Stimme für ein TV-Gewinnspiel oder die Teilnahme an einem Spiel. Wenn Sie diese Nummern von zu Hause aus anrufen oder eine SMS senden, können je nach Dienst Kosten anfallen oder sie können kostenlos sein. Wenn Sie im Ausland sind, fallen für Anrufe oder SMS an Mehrwertdienstnummern in der Regel zusätzliche Gebühren an, die Sie möglicherweise nicht erwarten. Eine Nummer, die Sie von zu Hause aus kostenlos anrufen können, ist im Ausland möglicherweise nicht kostenlos. Genauso kann eine Nummer, für die Sie von zu Hause aus nur eine geringe Gebühr zahlen müssen, im Ausland teurer sein.
Die Roamingvorschriften sollen dazu beitragen, dass Sie darauf aufmerksam werden, dass bei Mehrwertdienstnummern zusätzliche Gebühren anfallen können. Informationen über Mehrwertdienstnummern sollten Sie in Ihrem Vertrag, auf einer speziellen Webseite sowie in den SMS erhalten, die Sie beim Grenzübertritt in ein anderes EU-Land erhalten.
Für Anrufe, die zu Hause kostenlos sind, aber beim Roaming kostenpflichtig sein können, muss der Anbieter auf einer speziellen Website Informationen über den Aufpreis für kostenlose Rufnummern beim Roaming bereitstellen, die auch Informationen über Nummernbereiche für Mehrwertdienste enthalten.
Nicht terrestrische Netze
Die EU-Roamingvorschriften gelten nur für terrestrische Mobilfunknetze. Solange Sie direkt mit einem terrestrischen Mobilfunknetz verbunden sind (z. B. auf Flüssen, Seen oder an der Küste), können Sie weiterhin Roaming zu Inlandspreisen nutzen. Wenn Sie sich auf einem Schiff auf offener See oder auf einer Flugreise befinden, besteht die Gefahr, dass Sie sich mit einem nicht terrestrischen Netz verbinden. Dienste, die über andere Arten von nicht terrestrischen Funknetzen bereitgestellt werden, z. B. über Satellitensysteme an Bord von Schiffen oder Flugzeugen, unterliegen nicht den verbindlichen Preisobergrenzen der Regelung für Roaming zu Inlandspreisen. Diese Dienste sind in der Regel teuer.
Wenn Sie mit dem Schiff oder dem Flugzeug unterwegs sind, kann es sein, dass sich Ihr Mobiltelefon automatisch mit einem nicht terrestrischen, satellitengestützten Netz verbindet. Die EU-Roamingvorschriften gelten nur für terrestrische Mobilfunknetze. Um Sie vor versteckten Gebühren zu schützen, sollten Sie eine SMS erhalten, die Sie darauf hinweist, dass Ihr Gerät eine Verbindung zu einem solchen Netz hergestellt hat und Sie über die Preise informiert. Wenn Sie Ihr Gerät weiter benutzen oder Apps, die mobile Daten verwenden, weiterhin auf Ihrem Gerät laufen und Sie dabei 50 EUR an zusätzlichen Gebühren oder eine andere vordefinierte Grenze erreichen, werden die Mobilfunkdienste automatisch eingestellt, es sei denn, Sie haben etwas anderes angegeben. Die neuen Vorschriften verpflichten die Anbieter, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Kundinnen und Kunden vor zusätzlichen Gebühren zu schützen. Dazu kann die Möglichkeit zählen, das Roaming in Flugzeugen und auf Schiffen auszuschließen, sowie netzbetriebliche Maßnahmen, um terrestrischen Netzen so weit wie möglich Vorrang zu geben. Die Anbieter sollten ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeit informieren, das Roaming auf ihrem Gerät manuell und sofort zu deaktivieren, entweder über die Geräteeinstellungen oder durch Aktivieren des Flugmodus.
Notrufe
Bei der Einreise in das besuchte Mitgliedsland erhalten Sie von Ihrem Roaminganbieter eine Willkommens-SMS, in der Sie darauf hingewiesen werden, dass Sie im Notfall kostenlos die 112 anrufen können. Außerdem erhalten Sie einen Link zu einer Webseite mit Informationen über andere Notrufmöglichkeiten, die in dem besuchten Mitgliedstaat zur Verfügung stehen, z. B. eine Notruf-App, SMS oder Textkommunikation in Echtzeit. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die 112 anzurufen, können Sie diese Notrufmöglichkeiten nutzen.
Die meisten Mitgliedstaaten haben Cell-Broadcast-Systeme oder standortbezogene SMS-Systeme eingerichtet, mit denen öffentliche Warnhinweise an die Benutzerinnen und Benutzer von Roamingdiensten gesendet werden können, ohne dass die Kundinnen oder Kunden etwas unternehmen müssen. Einige Mitgliedstaaten versenden öffentliche Warnhinweise über Smartphone-Apps. Wenn Sie in einen dieser Mitgliedstaaten reisen, erhalten Sie in der Willkommens-SMS einen Link zu einer Webseite, auf der erklärt wird, wie Sie die entsprechende App herunterladen können.
Haftungsausschluss
Die in diesem Dokument aufgeführten Antworten stellen nicht den offiziellen Standpunkt der Kommission dar und greifen diesem auch nicht vor. Sie versuchen lediglich, die Roamingvorschriften in einer für den Verbraucher verständlichen Form darzustellen. Die Kommission legt das EU-Recht nicht verbindlich aus. Es ist Sache der nationalen Gerichte, für die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnungen zu sorgen, und es ist Sache des Europäischen Gerichtshofs, die Verordnungen auszulegen.
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Während Sie durch die EU reisen, können Sie mit Ihrem Telefon wie zu Hause Daten anrufen, texten und verwenden. Die Minuten der Anrufe, SMS und Daten, die Sie im Ausland in der EU verwenden, werden genauso berechnet wie zu Hause.