Wenn Sie durch die EU reisen, können Sie Ihr Telefon verwenden, um Daten anzurufen, zu texten und zu verwenden, genau wie Sie es zu Hause tun. Die Protokolle von Anrufen, SMS und Daten, die Sie im Ausland in der EU verwenden, werden genauso berechnet wie zu Hause.
„Roam Like At Home“ (RLAH) wird automatisch aktiviert, wenn Sie in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen reisen und Ihr Telefon im Ausland verwenden. Da das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, gilt die Regelung „Roam like at Home“ nicht für Reisen in das Vereinigte Königreich. Einige Betreiber haben sich jedoch dafür entschieden, die Vorteile von „Roam like at home“ beizubehalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, bevor Sie nach Großbritannien reisen.
Ein verbessertes Roaming-Erlebnis
Ab dem 1. Juli 2022 wird „Roaming wie zu Hause“ ausgeweitet und mit zusätzlichen Vorteilen für ein besseres Roaming-Erlebnis bei Reisen ins Ausland in der EU verbessert: Mit noch besserer Konnektivität, mehr Informationen und einem reibungsloseren Reiseerlebnis.
Gleiche Qualität zu Hause & im Ausland
"Roaming wie zu Hause" bedeutet, dass Sie in der Lage sein sollten, den mobilen Dienst auf die gleiche Weise wie zu Hause zu nutzen. Dazu gehört die Qualität, wie Geschwindigkeit oder Zugang zu 5G, wenn Sie normalerweise 5G zu Hause haben. In einigen Fällen ist es nicht möglich, die gleiche Qualität anzubieten, da das Netzwerk möglicherweise nicht so gut ist wie das, das Sie normalerweise zu Hause verwenden, Ihr Betreiber sollte sein Bestes tun, um die gleiche Qualität wie zu Hause anzubieten, wenn dies technisch möglich ist. Ihr Betreiber sollte Sie darüber informieren, wie sich der Roamingdienst von dem Dienst unterscheiden kann, den Sie zu Hause nutzen. Diese Informationen sollten in Ihrem Vertrag zur Verfügung stehen und öffentlich zugänglich gemacht werden, z. B. auf der Website Ihres Betreibers.
Auf Reisen können Sie die Qualität Ihres Netzwerks mit netBravo, einem von der Kommission entwickelten Tool, testen. Sie können die App für Apple oder Android herunterladen.
Notfalldienste im Ausland erreichen
Notdienste schnell zu erreichen, ist entscheidend, um Leben zu retten. Bis Juni 2023 sollten Sie automatisch eine Nachricht erhalten, wenn Sie ins Ausland reisen, um Sie an die 112 zu erinnern und Sie über die verfügbaren alternativen Mittel zum Erreichen von Notdiensten zu informieren, z. B. durch Echtzeit-Text oder Apps. Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Sprachanruf zu „112“ zu verwenden, können Sie diese alternativen Möglichkeiten des Zugangs zu Notdiensten nutzen.
Anbindung an nicht-terrestrische Netze
Heute bleiben wir gerne jederzeit und überall in Verbindung. Wenn Sie mit dem Boot auf offenem Wasser oder während eines Fluges reisen, kann Ihr Mobiltelefon eine Verbindung zu einem nicht-terrestrischen Netzwerk herstellen, z.B. einem Satellitennetz, das an Bord des Flugzeugs oder Bootes bereitgestellt wird. Diese Dienstleistungen fallen nicht unter „Roaming wie zu Hause“ und sind in der Regel mit hohen Zuschlägen verbunden.
Wenn sich Ihr Mobiltelefon mit einem nicht-terrestrischen Netzwerk verbindet, sollten Sie eine automatische Nachricht erhalten, um Sie zu benachrichtigen, damit Sie unerwartete Gebühren vermeiden können. Wenn Sie Ihr Telefon weiterhin verwenden oder Apps, die mobile Daten verwenden, weiterhin auf Ihrem Telefon ausgeführt werden und Sie zusätzliche Gebühren in Höhe von 50 € oder ein anderes vordefiniertes Limit erreichen, werden die mobilen Dienste automatisch beendet. Die Betreiber können zusätzliche Dienste anbieten, z. B. die Möglichkeit, sich vom Roaming in Flugzeugen und Booten abzumelden.
Mehr Informationen, bessere Auswahl
Jedes Mal, wenn Sie die Grenze überschreiten, sendet Ihnen Ihr Betreiber eine automatische Nachricht mit Ihren grundlegenden Informationen zum Roaming, einschließlich etwaiger Datenlimits für die faire Nutzung, die der Betreiber anwenden kann, sowie Informationen über bestimmte Dienste, die nicht kostenlos sind, wie zum Beispiel Anrufe beim Kundendienst oder Hotlines für Fluggesellschaften und Versicherungen. Diese Mehrwertdienste unterliegen in der Regel höheren Gebühren beim Telefonieren aus dem Ausland.
Sie sollten in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung über den Aufruf von Mehrwertdiensten zu treffen, die zusätzliche Kosten verursachen können. Die Betreiber müssen die Kunden über die Art der Telefonnummern informieren, für die beim Anrufen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren anfallen können. Informationen zu Mehrwertdienst-Telefonnummern sollten Sie in Ihrem Vertrag finden. Ähnliche Informationen finden Sie auch in den SMS, die Sie beim Grenzübertritt in ein anderes EU-Land erhalten.
Vermeidung zusätzlicher Gebühren
Wenn Sie über unbegrenzte oder sehr kostengünstige Datendienste verfügen und Ihr Betreiber ein Fair-Use-Limit angewendet hat, z. B. ein Datenvolumen oder ein finanzielles Limit, sollte Ihr Betreiber Sie benachrichtigen, bevor Sie das Limit erreichen. Der Betreiber sollte Sie auch darüber informieren, wenn Sie 50 € verbraucht haben und dann wieder, wenn Sie 100 € in einem monatlichen Abrechnungszeitraum verbraucht haben. In der Benachrichtigung wird das Verfahren angegeben, das Sie befolgen sollten, wenn Sie weiterhin Roamingdienste nutzen möchten. Kunden können sich gegen diesen sogenannten Cut-off-Limit-Mechanismus entscheiden, indem sie ihre Betreiber benachrichtigen.
Faire Nutzung
Wenn Sie über unbegrenzte GB verfügen oder weniger für eine GB an Daten bezahlen als die maximale Obergrenze für die Vorleistungsebene (z. B. 2 EUR/GB + Mehrwertsteuer ab 2022, die schrittweise auf 1 EUR im Jahr 2027 gesenkt wird), kann Ihr Betreiber eine (Fair Use)-Grenze für Daten anwenden. Ist dies der Fall, muss der Betreiber Sie im Voraus über ein solches Limit informieren und Sie benachrichtigen, falls Sie 80% Ihres Limits erreichen. Diese Sicherheitsgrenze wird hoch genug sein, um die meisten, wenn nicht sogar alle Ihrer Roaming-Anforderungen zu decken. Diese Datenobergrenze für die „faire Nutzung“ ist vorhanden, sodass die Betreiber weiterhin Roamingdienste anbieten können, ohne dass die Inlandspreise erhöht werden müssen. Wenn Sie das Limit erreichen, können Sie die Daten während des Roamings weiterhin gegen eine sehr geringe Gebühr nutzen, die ab 2022 nicht mehr als 2 EUR/GB + MwSt. betragen darf und im Jahr 2027 schrittweise auf 1 EUR sinken wird.
Das tatsächliche Limit hängt von dem monatlichen Betrag ab, den Sie für Ihren Mobilfunkvertrag bezahlen, basierend auf einer regulierten Formel. Wenn Sie die Berechnung des Betreibers überprüfen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Das Roamingdatenvolumen muss mindestens doppelt so hoch sein wie das Volumen, das sich aus der Teilung des Preises Ihres Mobilfunkbündels (ohne MwSt.) durch die regulierte Obergrenze für die Vorleistungsebene ergibt.
2 x (Preis des Mobilfunkpakets ohne Mehrwertsteuer / regulierte Obergrenze pro GB auf der Vorleistungsebene) = Datenlimit (in GB) beim Roaming
Im Jahr 2022 beträgt diese Obergrenze 2 EUR/GB. Zu Ihrer Information: 2 EUR/GB ist der Höchstpreis, den Ihr Betreiber dem ausländischen Betreiber für 1 GB Daten zahlen muss, wenn Sie sich ab Juli 2022 im Ausland in der EU aufhalten.
Wenn Sie zusätzliche Gebühren erhalten, sollten Sie diese Gebühren zuerst bei Ihrem Betreiber anfechten, der über ein Beschwerdeverfahren verfügen sollte. Bleibt der Betreiber bestehen, können Sie sich an die zuständige nationale Telekommunikationsagentur wenden, um Unterstützung zu erhalten.
"Roam like at home" ist für regelmäßige Reisen gedacht. Das bedeutet, dass Sie Roaming-Dienste nicht dauerhaft nutzen können. Wenn Sie sich länger als 4 Monate in einem anderen Land innerhalb der EU aufhalten und Roamingdienste nutzen, kann der Betreiber Sie kontaktieren und einen Aufpreis erheben.
Roaming wie zu Hause (RLAH) in der Ukraine und Moldawien
Ab dem 1. Januar 2026 wurde die EU-Regelung „Roam Like at Home“ (RLAH) auf die Ukraine und Moldau ausgeweitet. EU-Bürger, die in die Ukraine oder Moldau reisen, können jetzt mobile Sprach-, SMS- und Datendienste zu Inlandspreisen nutzen, ohne zusätzliche Roaminggebühren zu zahlen. Gleiches gilt für ukrainische und moldauische Bürger, die in EU-Mitgliedstaaten Roaming betreiben. Die Einführung von RLAH ist ein bedeutender Erfolg in den Partnerschaften EU-Ukraine und EU-Moldau und ein großer Vorteil für Verbraucher und Unternehmen.
Berichte über Roaming
Roaming – aktueller Eurobarometer-Bericht
Roaming – Eurobarometer-Berichte
Benchmark-Datenberichte zum Roaming - GEREK
GEREK-Berichte über Transparenz und Ampere; Vergleichbarkeit der Endkunden-Roamingtarife
Neueste Nachrichten & Publikationen

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Verhandlungen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien aufzunehmen, um sie in das EU-Regime „Roam Like at Home“ zu integrieren.

Die Kommission hat eine externe Studie veröffentlicht, in der die Qualität mobiler Datendienste bewertet wird, die die Nutzer beim Roaming erleben.

Die Kommission begrüßt, dass der Rat den Vorschlag der Kommission angenommen hat, Moldau ab dem 1. Januar 2026 in den Roaming-ähnlichen Raum zu integrieren.

Die Kommission veröffentlicht die Studie „EU-Roamingdienste und Mobilfunk-Sprachzustellungsentgelte“ (CNECT/2022/OP/0065), in der die frühere Studie zum Mobilfunkkostenmodell zur Bewertung der Kosten für die Bereitstellung zweier wichtiger Mobilfunk-Großkundendienste in der EU aktualisiert wird.
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Ab dem 15. Juni 2017 zahlen die Menschen auf Reisen in andere EU-Länder kein zusätzliches Roaming...