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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Leitlinien für den Datenaustausch im Privatsektor

Die Kommission möchte den Austausch von Daten im Besitz von Unternehmen erleichtern, um die öffentlichen Dienste zu verbessern und politische Entscheidungen zu leiten.

Datengetriebene Innovation ist ein Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung in Europa.

Da Daten eine unübertroffene Ressource sind, ist es möglich, dass dieselben Daten die Erstellung mehrerer neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsmethoden unterstützen. So können Unternehmen mit den gleichen Daten in unterschiedlichen Vereinbarungen mit anderen großen Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups oder dem öffentlichen Sektor interagieren. Auf diese Weise kann der aus den Daten resultierende Wert voll ausgeschöpft werden.

Austausch von Daten aus dem Privatsektor in den Kontexten zwischen Unternehmen und Behörden

Daten von Unternehmen können helfen, politische Entscheidungen zu leiten und öffentliche Dienstleistungen zu verbessern. Solche Daten können beispielsweise zu einer gezielteren Reaktion auf Epidemien, einer besseren Stadtplanung und einem verbesserten Umweltschutz, Marktüberwachung und Verbraucherschutz führen.

Bei der Erstellung amtlicher Statistiken ist die Analyse von Daten im Besitz von Unternehmen oft kostengünstiger und kann zu schnelleren Ergebnissen bei Aspekten wie Bevölkerungsbewegungen, Preisen, Inflation, Internetwirtschaft, Energie oder Verkehr führen. Die Verwendung solcher Daten verringert auch den Aufwand für Unternehmen und Bürger, indem Umfragefragebögen vermieden werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum“ enthaltenen Grundsätze und die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Datenaustausch die Bereitstellung von Daten des privaten Sektors an öffentliche Stellen unter bevorzugten Bedingungen für die Weiterverwendung unterstützen könnten. Sie wird in dieser Hinsicht durch Erfahrungen mit Pilotstudien und -maßnahmen sowie die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger unterstützt.

Die Kommission organisierte einen hochrangigen Roundtable in Form einer Expertengruppe, um diese Grundsätze weiter zu erörtern. Die Expertengruppe konzentrierte sich auf den Zugang zu und die Weiterverwendung von Daten des privaten Sektors durch öffentliche Stellen zu Zwecken von öffentlichem Interesse. Darüber hinaus unterstützte sie die Kommission bei der Bewertung von Fragen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2G).

Die Kommission hat unabhängige Sachverständige mit Erfahrung im öffentlichen und privaten Sektor im Bereich des Austauschs von B2G-Daten ernannt. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Gruppe an die Kommission wurden in einen Bericht aufgenommen, der als Input für mögliche künftige Initiativen der Kommission zum Austausch von B2G-Daten dienen soll.

In diesem Zusammenhang wiesen die Sachverständigen darauf hin, dass der Datenaustausch in der EU erleichtert werden sollte und dass politische, rechtliche und Investitionsmaßnahmen in drei Hauptbereichen ergriffen werden sollten:

  1. Governance des B2G-Datenaustauschs in der gesamten EU
  2. Transparenz, Bürgerbeteiligung und Ethik
  3. Betriebsmodelle, Strukturen und technische Werkzeuge

Diese Maßnahmen wurden am 19. Februar 2020 zusammen mit einer Mitteilung der Europäischen Kommission über die neue europäische Datenstrategie angekündigt.

Datenaustausch im Privatsektor in Business-to-Business-Kontexten

Wie in der Mitteilung „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ festgestellt, sind Hersteller von IoT-Objekten in der Regel in einer privilegierten Position, um den Zugriff auf nicht personenbezogene und automatisch generierte Daten aus IoT-Objekten und deren Wiederverwendung zu bestimmen.

Je nach Markt können diese Hersteller dem Nutzer des Objekts Zugriffs- und Nutzungsrechte gewähren, der möglicherweise daran gehindert ist, Daten zu verwenden, deren Erzeugung sie ausgelöst haben.

Vor diesem Hintergrund und als Folgemaßnahme zum Dialog der Interessenträger über die Mitteilung „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ hat die Kommission in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum“ und ihrem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen eine Reihe von Grundsätzen dargelegt. Diese Grundsätze sollten in vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden, um faire und wettbewerbsfähige Märkte für IoT-Objekte sowie für Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, die auf von solchen Objekten erstellten nicht personenbezogenen maschinengenerierten Daten beruhen.

Mit der Veröffentlichung dieser Grundsätze leitete die Kommission einen weiteren Konsultationsprozess mit den Interessenträgern ein. Sie führte eine KMU-Panel-Konsultation durch, die 979 Antworten ergab.

Die Kommission wird weiterhin prüfen, ob geänderte Grundsätze und mögliche Verhaltenskodizes ausreichen, um faire und offene Märkte aufrechtzuerhalten, und wird die Situation angehen. Erforderlichenfalls ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen.

Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Kommission fordert zehn Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Daten-Governance-Gesetzes auf

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien (INFR(2024)2057), Deutschland (INFR(2024)2060), Estland (INFR(2024)2058), Griechenland (INFR(2024)2061), Zypern (INFR(2024)2056), Luxemburg (INFR(2024)2063), Österreich (INFR(2024)2054), Polen (INFR(2024)2066), Portugal (INFR(2024)2067) und Slowenien (INFR(2024)2070) zu richten, da diese Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden nicht zur Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes benannt haben oder nicht nachgewiesen haben, dass diese zur Erfüllung der in dem Gesetz vorgesehenen Aufgaben

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