Die elektronische Identifizierung (eID) ist eines der Instrumente zur Gewährleistung eines sicheren Zugangs zu Online-Diensten und zur sichereren Durchführung elektronischer Transaktionen.
Die elektronische Identifizierung (eID) ist ein zentrales Element, um die Sicherheit digitaler Transaktionen zu gewährleisten. Es dient als digitaler Identitätsnachweis, der es Einzelpersonen ermöglicht, auf Online-Dienste zuzugreifen, elektronische Transaktionen durchzuführen und mit Regierungsplattformen mit einem höheren Maß an Vertrauen zu interagieren. Ein eID-System überprüft die Identität einer Person und stellt sicher, dass Dienstleistungen an die rechtmäßige Person erbracht werden, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Bankwesen. Die Herausforderung besteht darin, ein System zu schaffen, das nahtlos über Grenzen und Branchen hinweg funktioniert.
Vor 2014 hat das Fehlen einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die Mitgliedstaaten daran gehindert, in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte elektronische Identifizierungssysteme anzuerkennen und zu akzeptieren. Die unzureichende grenzüberschreitende Interoperabilität nationaler Systeme hat auch Bürger und Unternehmen daran gehindert, in vollem Umfang von einer digitalen EU zu profitieren. Die 2014eingeführteVerordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (eIDAS)ermöglichte die Nutzung nationaler eIDs für öffentliche Online-Dienste über EU-Grenzen hinweg. Die eIDAS-Verordnung, die die Grundlage für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Website-Zertifizierung innerhalb der EU bildet, war ein Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines vorhersehbaren regulatorischen Umfelds. Mittlerweile können mehr als 90 % der Europäerinnen und Europäer von dem derzeitigen System profitieren. Darüber hinaus unterhält und bietet die Kommission eine Reihe offener und wiederverwendbarer digitaler Lösungen, die die vollständige Interoperabilität identitätsbezogener digitaler Dienste (eDelivery, eSignature, eID) gewährleisten. Die Inanspruchnahme ist jedoch gering, ihre Verwendung ist umständlich und Geschäftsfälle, insbesondere im privaten Sektor, sind begrenzt. Als digitale Dienste expandierten und die Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre zunahmen, wurde deutlich, dass die Verordnung aktualisiert werden musste, um mit dem sich entwickelnden digitalen Umfeld und den aufkommenden Datenschutzbedrohungen Schritt zu halten.
Als Reaktion auf diese Änderungen schlug die Europäische Kommission 2021 Änderungen dereIDAS-Verordnungvon 2014 vor. In der EU-Brieftasche fürdie digitale Identität, die mit der Verordnung über die europäische digitale Identität von 2024 eingeführt wurde,wird das Recht des Einzelnen betont, die Kontrolle über seine digitale Identität zu behalten. Die EUid-Brieftasche ist ein Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, ihre digitalen Identitäten auf ihrem Weg durch die EU sicher und privat zu verwalten, sich an dieErklärung der EU über digitale Rechteanzupassen und das Ziel des politischen Programms für die digitale Dekade, bis 2030 einen universellen Zugang zu digitalen IDs zu erreichen, zu erreichen.
Die Kommission hat in ihrerMitteilung „Digitaler Kompass 2030“ eine Reihe von Zielen und Etappenzielen für die elektronische Identifizierung festgelegt: Der europäische Weg in die digitale Dekade. So sollten beispielsweise bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürger Zugang zu elektronischen Patientenakten haben und 100 % der Bürger Zugang zu einer sicheren elektronischen Identifizierunghaben, was bedeutet, dass sie in der gesamten Union anerkannt sind, sodass sie die volle Kontrolle über Identitätstransaktionen und gemeinsame personenbezogene Daten haben. DiePilotimplementierung des digitalen Wallet-Prototyps ermöglicht bereits die Entwicklung, Umsetzung und Ausweitung des Rahmens für die europäische digitale Identität. Ziel ist es, eine Reihe technischer Referenzen, Normen, Komponenten und Lösungen einschließlich einer Anwendung zu erhalten, damit die EUid-Brieftasche den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden kann.
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