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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Elektronische Identifizierung

Die elektronische Identifizierung (eID) ist eines der Instrumente, um einen sicheren Zugang zu Online-Diensten zu gewährleisten und elektronische Transaktionen sicherer durchzuführen.

    digitale Menschen in einer digitalen Welt

@gettyimages

Sichere elektronische Identifikation (eID) ist ein wesentlicher Aspekt des täglichen Lebens in der digitalen Welt. Es wird verwendet, um E-Mails zu überprüfen, online einzukaufen und sogar Telefone zu entsperren. Die COVID-19-Pandemie wies darauf hin, wie wichtig dies weiter ist, da Regierungen und private Unternehmen die physischen Interaktionen auf ein Minimum reduziert haben.

Die elektronische Identifizierung kann die eindeutige Identifizierung einer Person garantieren und stellt sicher, dass die richtige Dienstleistung an die Person erbracht wird, die tatsächlich dazu berechtigt ist, z. B. für Bankzwecke. Das Fehlen einer gemeinsamen Rechtsgrundlage hat die Mitgliedstaaten jedoch daran gehindert, in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte elektronische Identifizierungssysteme anzuerkennen und zu akzeptieren. Die unzureichende grenzüberschreitende Interoperabilität der nationalen Systeme verhindert, dass Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von einer digitalen EU profitieren.

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Digitaler Kompass 2030“ eine Reihe von Zielen und Etappenzielen für die elektronische Identifizierung festgelegt: Der europäische Weg für die digitale Dekade (.pdf). So sollten beispielsweise bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein und alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu elektronischen Krankenakten haben; und 100 % der Bürger haben Zugang zu einer sicheren elektronischen Identifizierung, was bedeutet, dass sie in der gesamten Union anerkannt werden, so dass sie die volle Kontrolle über Identitätstransaktionen und geteilte personenbezogene Daten haben können.

Die bereits von der Kommission ergriffenen Maßnahmen umfassen:

  • Die Mitteilung „Digitaler Kompass 2030“: Der Europäische Weg für die digitale Dekade (.pdf), in dem die Kommission eine Reihe von Zielen und Etappenzielen für die elektronische Identifizierung festlegte. So sollten beispielsweise bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein und alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu elektronischen Krankenakten haben; 80 % der Bürger sollten eine elektronische Identifizierungslösung nutzen.
  • Die Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS), die die Grundlage für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Websitezertifizierung innerhalb der EU bildet. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines vorhersehbaren regulatorischen Umfelds. Bereits 60 % der Europäer können von dem derzeitigen System profitieren, aber die Inanspruchnahme ist gering, die Nutzung ist umständlich und die Geschäftsfälle sind begrenzt.
  • Die Kommission unterhält und bietet eine Reihe offener und wiederverwendbarer digitaler Lösungen an, die die vollständige Interoperabilität der identitätsbezogenen digitalen Dienste (eDelivery, eSignature, eID) gewährleisten.

Europäische Verordnung über die digitale Identität

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Nach der eIDAS-Verordnung können die EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis nationale elektronische Identifizierungssysteme in ihren Mitgliedstaaten melden und anerkennen. Die Anerkennung der notifizierten elektronischen Identifizierung wurde 2018 verpflichtend.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, eine nationale elektronische Identifizierung zu entwickeln und mit denen in anderen Mitgliedstaaten interoperabel zu machen. Dies hat zu Diskrepanzen zwischen den Ländern geführt.

Mit dem neuen Vorschlag für eine Verordnung über die digitale Identität werden Mängel bei eIDAS behoben, indem die Wirksamkeit des Rahmens verbessert und seine Vorteile auf den Privatsektor ausgeweitet werden.

DieMitgliedstaaten werden Bürgern und Unternehmen digitale Geldbörsen anbieten, die in der Lage sein werden, verschiedene Aspekte ihrer nationalen digitalen Identitäten miteinander zu verknüpfen. Diese können von Behörden oder vom privaten Sektor bereitgestellt werden, wenn sie von den Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Verbraucher sollten auch online Zugang zu Diensten haben, ohne private Plattformen nutzen oder unnötig personenbezogene Daten teilen zu müssen. Sie haben die volle Kontrolle über die Daten, die sie teilen.

Eine Infografik, die erklärt, wie Sie eID für die Buchung eines Fluges verwenden – verbinden Sie sich mit eID und übertragen Sie einfach Ihre Daten

Die europäische digitale Identität wird sein:

  • zur Verfügunggestellt für alle, die es nutzen möchten:  Jeder EU-Bürger, Einwohner und Unternehmen in der EU, der die digitale Identität der EU nutzen möchte, kann dies tun.
  • weitverbreitet: EU-Brieftaschen für digitale Identität werden verwendet, um Nutzer beim Zugang zu öffentlichen und privaten digitalen Diensten in der gesamten EU zu identifizieren.
  • kontrolliert durch Benutzer: Die EU-Brieftaschen für digitale Identität werden es den Menschen ermöglichen, ihre Identität, Daten und Zertifikate, die sie mit Dritten teilen, auszuwählen und zu verfolgen. Alles, was nicht notwendig ist, um zu teilen, wird nicht geteilt.
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Die Empfehlung

Um dies so bald wie möglich umzusetzen, wird dem Verordnungsvorschlag eine Empfehlung beigefügt. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, bis September 2022 ein gemeinsames Instrumentariumeinzurichten und unverzüglich mit den erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Dieses Instrumentarium sollte die technische Architektur, die Normen und Leitlinien für bewährte Verfahren umfassen und ein reibungsloses Inkrafttreten der Verordnung ermöglichen, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt wurde.

Die Pilotimplementierung des Wallet-Prototyps

Im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ erleichtert die Kommission die Entwicklung, Umsetzung und Ausweitung des europäischen Rahmens für die digitale Identität. Die Maßnahmen zielen darauf ab, eine Reihe technischer Referenzen, Normen, Komponenten und Lösungen zu erstellen, einschließlich einer Anwendung der EU-Brieftasche für digitale Identität, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden soll.

Projekttermine auf einen Blick

  • Im April 2023 werden die Pilotprojekte mit Entwicklungsaktivitäten beginnen.
  • Herbst 2023 wird verfügbar sein:
    • die technischen Spezifikationen, die die Funktionsweise der Brieftasche beschreiben.
    • die erste Version des EU-Prototyps „Digital Identity Wallet“ auf github.
  • Anfang April 2025 werden die Pilotprojekte ihre Testphase beenden.
  • 2025 werden die ersten bundesweiten Wallets für die Bürger nach aktueller Planung zur Verfügung stehen.

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