Das europäische Chip-Gesetz wird die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich der Halbleitertechnologien stärken.
Warum brauchen wir ein europäisches Chip-Gesetz?
Chips – auch Halbleiter genannt – sind der Baustein aller elektronischen Produkte. Sie spielen eine zentrale Rolle in unseren modernen Volkswirtschaften und unserem täglichen Leben. Chips unterstützen den digitalen Wandel und sind für alle Branchen wie die Automobilindustrie, die Kommunikation, die Datenverarbeitung, den Weltraum, die Verteidigung, intelligente Geräte und Spiele von entscheidender Bedeutung, um nur einige zu nennen.
Die jüngste weltweite Chipknappheit hat die Lieferketten gestört, zu Produktknappheit geführt, die von Autos bis hin zu medizinischen Geräten reicht, und in einigen Fällen sogar Fabriken zur Schließung gezwungen.
Die Verordnung über das europäische Chip-Gesetz wurde als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Stärkung des Halbleiter-Ökosystems der EU vorgeschlagen. Sie trat am 21. September 2023 in Kraft.
Dieses Paket beinhaltete:
- Eine Mitteilung, in der die Gründe und die allgemeine Halbleiterstrategie dargelegt werden
- Ein Vorschlag für eine Verordnung über das Chip-Gesetz, der am 13. September vom Rat und vom Parlament angenommen wurde und am 21. September 2023 in Kraft trat
- Ein Vorschlag zur Änderung einer Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens KDT, der vom Rat am 25. Juli angenommen wurde und am 21. September 2023 in Kraft trat.
- Eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Förderung von Maßnahmen zur sofortigen Überwachung und Minderung von Störungen in der Halbleiter-Lieferkette
Was ist das europäische Chip-Gesetz?
Das europäische Chip-Gesetz wird das Halbleiter-Ökosystem in der EU stärken, die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten gewährleisten und externe Abhängigkeiten verringern. Dies ist ein wichtiger Schritt für die technologische Souveränität der EU. Und sie wird sicherstellen, dass Europa sein Ziel der digitalen Dekade, seinen weltweiten Marktanteil bei Halbleitern auf 20 % zu verdoppeln, erreicht.
Der Schwerpunkt liegt auf fünf strategischen Zielen:
- Stärkung der Forschungs- und Technologieführerschaft
- Aufbau und Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas bei der Entwicklung, Herstellung und Verpackung fortschrittlicher Chips
- Schaffung eines angemessenen Rahmens zur Steigerung der Produktion bis 2030
- Bewältigung des Fachkräftemangels und Gewinnung neuer Talente
- Entwicklung eines vertieften Verständnisses der globalen Halbleiter-Lieferkette
A chip's lifecycle
Die fünf Ziele werden durch drei Aktionssäulen erreicht.
Säule I – Die Initiative „Chips für Europa“
Diese Initiative unterstützt den groß angelegten Aufbau technologischer Kapazitäten und Innovationen in der gesamten Union und ermöglicht die Entwicklung und Einführung modernster Halbleiter- und Quantentechnologien der nächsten Generation.
Im Rahmen dieser Initiative unterstützt das Gemeinsame Unternehmen für Chips fünf Pilotlinien zur Prozessentwicklung, Erprobung und Erprobung sowie zur Kleinproduktion. Diese werden als Plattform für europäische Forschung und Entwicklung mit industrieller Perspektive dienen, um die Lücke zwischen Labor und Fabrik zu schließen.
Alle Mitgliedstaaten und Norwegen haben inzwischen Kompetenzzentren eingerichtet, die Unternehmen (insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen) wesentliche Ressourcen für die Entwicklung von Halbleiterlösungen zur Verfügung stellen, einschließlich Unterstützung, Schulung und Zugang zu großen Infrastruktureinrichtungen, die im Rahmen des Chip-Gesetzes eingerichtet wurden.
Säule II – Versorgungssicherheit und Resilienz
Es wurde ein Rahmen für die Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit des Halbleitersektors der EU geschaffen, um Investitionen anzuziehen und die Produktionskapazitäten in den Bereichen Halbleiterherstellung, fortschrittliche Verpackung, Test und Montage zu verbessern.
Dies hat dazu beigetragen, den Marktanteil der EU gegenüber Wettbewerbern zu erhöhen. Die Kommission hat bereits sieben Beihilfebeschlüsse für neuartige Halbleiteranlagen genehmigt, die eine öffentliche und private Gesamtinvestition von über 31,5 Mrd. EUR darstellen:
Unternehmen | Link zum Beihilfebeschluss | Mitgliedstaat | Standort | Öffentliche und private Investitionen (Mrd. EUR) | Technologie |
ST Mikroelektronik | STM | IT | Catania | 0.73 | SiC-Wafer |
ST Micro & GlobalFoundries | STM GF | FR | Laufkatzen | 7.5 | 300 mm FD-SOI |
ST Mikroelektronik | STM | IT | Catania | 5 | SiC-Geräte |
ESMC (J.V. TSMC+Bosch/IFX/NXP) | ESMC | DE | Dresden | >10 | CMOS, FinFET |
Silizium-Box | SB | IT | Novara | 3.2 | Fortschrittliche Verpackung |
Infineon | Infineon | DE | Dresden | 4.46 | Diskrete, analoge/gemischte Signale |
ams Osram | aO | AT | Premstätten | 0.567 | CMOS |
Mehrere Projekte sind noch in der Entwicklung oder in der Pipeline. Im Rahmen dieser Säule veröffentlichte die Kommission Leitlinien für die Erlangung des Status einer integrierten Produktionsanlage und einer offenen EU-Gießerei, die Verwaltungsverfahren straffen und den Zugang zu Pilotanlagen für Halbleiteranlagen priorisieren.
Säule III – Überwachung und Krisenreaktion
Das Europäische Halbleitergremium dient als Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission für die Kartierung und Überwachung der Halbleiter-Wertschöpfungskette der Union sowie für die Prävention und Reaktion auf Halbleiterkrisen mit Ad-hoc-Notfallmaßnahmen.
Die Governance des Europäischen Chip-Gesetzes wird vom Europäischen Halbleitergremium (ESB) überwacht, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und von der Kommission geleitet wird. Die Zusammensetzung des Gremiums ist im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen dokumentiert. Der Ausschuss setzt die Bemühungen der Europäischen Halbleiter-Sachverständigengruppe fort, die durch die Empfehlung der Kommission zu einem gemeinsamen Instrumentarium der Union zur Behebung von Halbleiterengpässen und einem EU-Mechanismus zur Überwachung des Halbleiter-Ökosystems eingesetzt wurde.
Die Governance des Europäischen Chip-Gesetzes wird vom Europäischen Halbleitergremium (ESB) überwacht, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und von der Kommission geleitet wird. Die Zusammensetzung des Gremiums ist im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen dokumentiert. Der Ausschuss setzt die Bemühungen der Europäischen Halbleiter-Sachverständigengruppe fort, die mit der Empfehlung der Kommission zu einem gemeinsamen Instrumentarium der Union zur Behebung von Halbleiterengpässen und einem EU-Mechanismus zur Überwachung des Halbleiter-Ökosystems eingesetzt wurde.
Weitere EU-Initiativen im Bereich Halbleiter
Das europäische Chip-Gesetz ergänzt bereits laufende EU-Initiativen im Bereich Halbleiter, wie z. B.:
- Allianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien
- Programme und Maßnahmen in Forschung und Entwicklung wie Gemeinsame Unternehmen, Horizont Europa und das Programm „Digitales Europa“
- Das wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien.
- Unterstützung über RFF-Mittel
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Die drei Säulen des Chip-Gesetzes

Mit der ersten Säule des europäischen Chip-Gesetzes wird die Initiative „Chips für Europa“...

Mit der zweiten Säule des europäischen Chip-Gesetzes wird ein Rahmen geschaffen, um die...

Mit der dritten Säule des europäischen Chip-Gesetzes wird ein Koordinierungsmechanismus zwischen den...