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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

112: EU-Notfallnummer

Brauchen Sie Hilfe? 112 ist deine lebensrettende Nummer! 112 ist die europäische Notrufnummer, die überall in der EU kostenlos verfügbar ist.

Wie funktioniert das?

  • Sie können 112 von Festnetz- und Mobiltelefonen aus anrufen, um jeden Notfalldienst zu kontaktieren: ein Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei.
  • Ein speziell geschulter Bediener beantwortet jeden 112-Anruf. Der Betreiber bearbeitet den Antrag entweder direkt oder überträgt den Anruf an den am besten geeigneten Notdienst, abhängig von der nationalen Organisation der Notdienste.
  • Betreiber in vielen Ländern können die Anrufe nicht nur in ihrer Landessprache, sondern auch in Englisch oder Französisch beantworten. Wenn der Anrufer nicht weiß, wo er sich befindet, erkennt der Betreiber, wo sich die Person befindet, die den Anruf tätigen soll, und leitet ihn an die Notfallbehörden weiter, damit diese sofort helfen können.
  • 112 wird auch in einigen Ländern außerhalb der EU verwendet – wie der Schweiz und Südafrika – und ist weltweit über GSM-Mobilfunknetze verfügbar.

Denken Sie daran

  • 112 funktioniert neben bestehenden nationalen Notrufnummern. Dänemark, Estland, Finnland, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden haben sich für 112 als einzige nationale Notrufnummer entschieden.
  • 112-Betreiber reagieren nur auf reale Notfälle. Sie liefern keine Verkehrs- und Wetterberichte, allgemeine Informationen oder Antworten auf Anfragen.
  • Hoax Calls to 112 sind eine Verschwendung von Zeit und Geld der Notfallbetreiber und können auch in den meisten Ländern gefährlich und strafbar sein.

eCall

Neuwagen sind mit eCall- Technologie ausgestattet, die bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch 112 wählt und den Einsatzort des Fahrzeugs an die Notdienste weiterleitet.

EU-Vorschriften zu 112

Die 112 wurde 1991 zur einheitlichen europäischen Notrufnummer. Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation stellt sicher, dass die Europäer die europäische Notrufnummer 112 anrufen können, wo immer sie sich in Europa befinden, und stellt sicher, dass

  • EU-Bürger erhalten besseren Zugang zu 112 durch neue Technologien
  • Betreiber informieren Notfallbehörden über den Anruferstandort
  • verbesserter Zugang zu 112 für Menschen mit Behinderungen

Die Roaming-Verordnung verpflichtet Roamingdienstanbieter dazu, Personen, die in ein anderes EU-Land reisen, eine SMS mit Informationen über die europäische Notrufnummer 112 zu senden.

Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Umsetzung der europäischen Notrufnummer in den EU-Ländern, und ab 2020 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre den Bericht vor.

112 Tage: Sensibilisierung für die einheitliche Notrufnummer der EU

Der 11. Februar ist der Europäische 112-Tag. An diesem Tag werden in der gesamten EU unterschiedliche Sensibilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen organisiert, um die Existenz und Nutzung der einheitlichen Notrufnummer Europas zu fördern.

Kommission erlässt delegierte Verordnung

Die Kommission hat eine delegierte Verordnung zur Verbesserung der Notfallkommunikation zur Unterstützung einer effizienten und schnellen Reaktion auf Notfälle über 112 angenommen. Die delegierte Verordnung baut auf diesen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten auf und ergänzt sie mit dem Ziel, eine wirksame Notfallkommunikation im Zusammenhang mit der technologischen Migration zu gewährleisten. Die delegierte Verordnung lautet daher:

  • Definiert effektive Notfallkommunikation als die rechtzeitige Kommunikation zwischen der Person, die Hilfe in einem Notfall sucht, und dem am besten geeigneten Antwortpunkt für die öffentliche Sicherheit sowie die Bereitstellung von Informationen, die von der Person übermittelt oder automatisch aus dem Gerät oder Netzwerk abgeleitet werden, was als kontextbezogene Informationen definiert ist.
  • Legt die Parameter fest, auf deren Grundlage die nationalen Behörden die Kriterien für genaue und zuverlässige Informationen über den Anruferstandort festlegen müssen. Die Kriterien sollten sicherstellen, dass der Anruferstandort genau genug ist, um den Rettungsdiensten ein wirksames Eingreifen zu ermöglichen.
  • Legt Anforderungen fest, um ein gemeinsames Verständnis des gleichwertigen Zugangs für Nutzer mit Behinderungen zu gewährleisten. Notfallkommunikationen für Menschen mit Behinderungen (alternative Lösungen für Anrufe, z. B. Gesamtgespräche in Echtzeittext, SMS usw.) sollten beim Zugriff auf Notrufe ebenso wirksam sein wie Notrufe
  • Vervollständigt die Anforderung, Notrufe und Kommunikationen unverzüglich an die am besten geeigneten und technisch fähigen PSAP weiterzuleiten. Die delegierte Verordnung sieht ferner vor, dass die Mitgliedstaaten die Kommission über ihren Fahrplan zur Modernisierung des nationalen PSAP-Systems auf alle IP-Kommunikation vorbereiten und darüber informieren müssen. PSAP-Systeme sollten für den Einsatz von Sprach-, Text- oder videogestützten Notfallkommunikationen bereit sein, die für alternative Notfallkommunikationslösungen für Menschen mit Behinderungen von grundlegender Bedeutung sind.
  • In der Verordnung werden auch die Mitgliedstaaten aufgefordert, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Interoperabilitätsanforderungen für Notfallkommunikations-Apps zu ermitteln. Auf diese Weise würde die Notfallkommunikation über Apps an die am besten geeignete PSAP weitergeleitet. Apps können lebensrettende Notfallkommunikation ermöglichen und wichtige kontextbezogene Informationen bereitstellen

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission Bericht zu erstatten und aktuelle Informationen über die in der delegierten Verordnung festgelegten Verpflichtungen vorzulegen. Die delegierte Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

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