Benötigen Sie Hilfe? 112 ist Ihre lebensrettende Nummer! 112 ist die europäische Notrufnummer, die überall in der EU kostenlos zur Verfügung steht.
Wie funktioniert es?
- Sie können 112 von Festnetz- und Mobiltelefonen anrufen, um jeden Notfalldienst zu kontaktieren: einen Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei.
- Ein speziell ausgebildeter Operator wird jeden 112-Anruf entgegennehmen. Der Betreiber wird sich entweder direkt mit dem Ersuchen befassen oder den Anruf je nach der nationalen Organisation der Notdienste an den am besten geeigneten Notdienst weiterleiten.
- Betreiber in vielen Ländern können die Anrufe nicht nur in ihrer Landessprache, sondern auch in Englisch oder Französisch entgegennehmen. Wenn der Anrufer nicht weiß, wo er sich befindet, ermittelt der Betreiber, wo sich die Person befindet, die den Anruf tätigt, und leitet ihn an die Notfallbehörden weiter, damit diese sofort helfen können.
- 112 wird auch in einigen Ländern außerhalb der EU verwendet - wie der Schweiz und Südafrika - und ist weltweit in GSM-Mobilfunknetzen verfügbar.
Erinnern Sie sich
- 112 funktioniert neben den bestehenden nationalen Notrufnummern. Dänemark, Estland, Finnland, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden haben sich für die Notrufnummer 112 als einzige nationale Notrufnummer entschieden.
- 112 Betreiber reagieren nur auf reale Notfälle. Sie liefern keine Verkehrs- und Wetterberichte, allgemeine Informationen oder Antworten auf Fragen.
- Hoax Calls to 112 sind eine Verschwendung der Zeit und des Geldes der Rettungskräfte und können in den meisten Ländern auch gefährlich und strafbar sein.
eCall
Neuwagen sind mit der eCall-Technologie ausgestattet, die bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch die 112 wählt und den Rettungsdiensten den Standort des Fahrzeugs mitteilt.
EU-Vorschriften zu 112
Die Notrufnummer 112 wurde 1991 zur einheitlichen europäischen Notrufnummer. Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation stellt sicher, dass die Europäerinnen und Europäer die europäische Notrufnummer 112 überall in Europa anrufen können, und stellt Folgendes sicher:
- Die europäischen Bürger erhalten durch neue Technologien einen besseren Zugang zum 112-Notruf.
- Betreiber stellen Notfallbehörden Informationen über den Anruferstandort zur Verfügung
- Besserer Zugang zum 112-Notruf für Menschen mit Behinderungen
Die Roamingverordnung verpflichtet Roamingdiensteanbieter, Personen, die in ein anderes EU-Land reisen, eine SMS mit Informationen über die europäische Notrufnummer 112 zu senden.
Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Umsetzung der europäischen Notrufnummer in den EU-Ländern, und ab 2020 legt die Kommission den Bericht alle zwei Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
Tag 112: Sensibilisierung für die einheitliche Notrufnummer der EU
Der 11. Februar ist der europäische 112-Tag. An diesem Tag werden in der gesamten EU verschiedene Sensibilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen organisiert, um die Existenz und Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer zu fördern.
Kommission erlässt delegierte Verordnung
Die Kommission erließ eine delegierte Verordnung zur Verbesserung der Notrufkommunikation zur Unterstützung einer effizienten und schnellen Reaktion auf Notfälle über die Notrufnummer 112. Die delegierte Verordnung baut auf diesen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten auf und ergänzt sie mit dem Ziel, eine wirksame Notfallkommunikation im Zusammenhang mit der technologischen Migration sicherzustellen. Daher wird in der delegierten Verordnung
- Definiert effektive Notfallkommunikation als die rechtzeitige Kommunikation zwischen der Hilfesuchenden in einem Notfall und der am besten geeigneten Notrufabfragestelle sowie die Bereitstellung von Informationen, die von der Person übermittelt oder automatisch aus dem Gerät oder Netzwerk abgeleitet werden, was als kontextbezogene Informationen definiert ist.
- Definiert die Parameter, auf deren Grundlage die nationalen Behörden die Kriterien für genaue und zuverlässige Angaben zum Anruferstandort festlegen müssen. Die Kriterien sollten sicherstellen, dass der Anruferstandort so genau ist, dass die Notdienste wirksam eingreifen können.
- Festlegung von Anforderungen zur Gewährleistung eines gemeinsamen Verständnisses des gleichwertigen Zugangs für Nutzer mit Behinderungen. Notrufe für Menschen mit Behinderungen (alternative Lösungen für Anrufe, z. B. Total-Conversation-Echtzeit-Text, SMS usw.) sollten beim Zugang zu Notdiensten genauso wirksam sein wie Notrufe.
- Verankerung der Anforderung, Notrufe und Mitteilungen unverzüglich an die am besten geeignete und technisch geeignete Notrufabfragestelle weiterzuleiten. In der delegierten Verordnung ist auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten einen Fahrplan für die Modernisierung des nationalen Notrufabfragesystems auf alle Mitteilungen über geistiges Eigentum ausarbeiten und die Kommission darüber informieren müssen. Notrufabfragesysteme sollten für den Einsatz sprach-, text- oder videogestützter Notfallkommunikation bereit sein, die für alternative Notfallkommunikationslösungen für Menschen mit Behinderungen von grundlegender Bedeutung sind.
- In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Interoperabilitätsanforderungen für Notfall-Kommunikations-Apps zu ermitteln. Auf diese Weise würde die Notfallkommunikation über Apps an die am besten geeignete Notrufabfragestelle weitergeleitet. Apps können lebensrettende Notfallkommunikation ermöglichen und wichtige Kontextinformationen liefern
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission Bericht zu erstatten und aktuelle Informationen über die in der delegierten Verordnung festgelegten Verpflichtungen vorzulegen. Die delegierte Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.


